






Die Vorbereitungskonferenz der Präsidenten – Runde im Rahmen des Vorsitzes des Verfassungsgerichts der Republik Albanien von der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte (CECC), 28. Februar 2025 )
Im Rahmen des Vorsitzes des Verfassungsgerichts der Republik Albanien von der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte (CECC) für den Zeitraum 2024–2027 fand am 28. Februar 2025 in Tirana die Vorbereitungskonferenz der Präsidenten-Runde statt, eines der Leitungs- und Entscheidungsorganen der Konferenz.
An dieser Veranstaltung nahmen hochrangige Delegationen der europäischen Verfassungsgerichte, Mitglieder der CECC, teil – die Mehrheit davon wurde von den Präsidenten dieser Gerichte geleitet.
Die Vorbereitungskonferenz der Präsidenten-Runde wurde mit der Begrüßungsrede der Präsidentin des Verfassungsgerichts Albaniens, Frau Holta Zaçaj, eröffnet, die zugleich auch Vorsitzende der CECC ist. In ihrer Ansprache brachte sie erneut ihre Dankbarkeit für die Unterstützung und das Vertrauen gegenüber dem albanischen Verfassungsgericht zum Ausdruck. Sie betonte die Bedeutung solcher Veranstaltungen bezüglich der Verfassungsgerichtsbarkeit im Hinblick auf die Förderung des Dialogs zwischen den Richtern sowie die Stärkung der institutionellen Zusammenarbeit zum Austausch von Erfahrungen und besten Verfahren im Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Die Tagesordnung der Sitzung wurde gemäß dem vorgesehenen Ablauf fortgesetzt. Der erste Punkt war die Diskussion über den Antrag des Verfassungsgerichts von Kosovo auf eine Vollmitgliedschaft in der CECC. Dieser Antrag wurde zur Abstimmung gestellt und von der Mehrheit der Mitgliedsgerichte angenommen.
Anschließend wurden organisatorische Fragen im Hinblick auf den kommenden XX. Kongress der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte behandelt, der im Jahr 2027 in Albanien stattfinden wird. Dabei wurden das Thema und der Termin dieses Kongresses festgelegt, sowie weitere von den Mitgliedsverfassungsgerichten vorgeschlagene Fragen.
Diese Vorbereitungskonferenz stellt einen wichtigen Schritt für den Erfolg des XX. Kongresses dar, stärkt die Rolle des albanischen Verfassungsgerichts auf internationaler Ebene und trägt zur Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Region und in Europa bei.
Das Verfassungsgericht Albaniens ist seit 2002 Vollmitglied der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte (CECC) und hat regelmäßig an deren Kongressen und Aktivitäten teilgenommen.
Die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte (CECC), gegründet im Jahr 1972, vereint rund 40 Verfassungsgerichte und gleichwertige Institutionen. Ihr Ziel ist es, den Austausch von Informationen über Methoden und Verfahren der verfassungsrechtlichen Kontrolle zu fördern sowie Erfahrungen und Meinungen über institutionelle und rechtliche Herausforderungen im Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit zu teilen.