Über die Konferenz
Die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte (CECC), die in 1972 gegründet wurde, vereinigt 41 Verfassungsgerichte und andere vergleichbare Institutionen die Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa ausüben.
Diese Konferenz entstand als eine Initiative der Präsidenten der Gründungsverfassungsgerichte (Deutschland, Österreich, Italien), um einen regelmäßigen Austausch von Erfahrungen in der verfassungsrechtlichen Praxis und Wahrung des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde.
Das Ziel
Die Konferenz fördert den Informationsaustausch über die Arbeitsmethoden und die Verfassungsrechtsprechung der Mitgliedsgerichte sowie den Meinungsaustausch zu institutionellen, strukturellen und operativen Fragen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Recht und der Verfassungsgerichtsbarkeit sowie Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Verfassungsgerichte als grundlegendem Faktor für die Garantie und Umsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung des Schutzes der Menschenrechte. Sie unterstützt Bemühungen zur Aufrechterhaltung regelmäßiger Kontakte zwischen den europäischen Verfassungsgerichten und ähnlichen Institutionen.