Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte gliedern sich in Mitglieder mit vollen Rechten und assoziierte Mitglieder. Die Mitglieder mit vollen Rechten nehmen an allen Angelegenheiten teil, die die Konferenz betreffen, sowie an ihren Entscheidungsprozessen. 

Die assoziierten Mitglieder sind berechtigt, Vorschläge einzubringen, an den Kongressen teilzunehmen sowie nationale Berichte zu spezifischen Themen des Kongressprogramms zu erstellen und vorzulegen. Darüber hinaus kann die Konferenz auch Beobachter und Gäste zu ihren Aktivitäten zulassen.

CECC – Anëtarë
CECC Emblem

Die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte

Mitgliedschaft — 41 verfassungsgerichte

Verfassungsgericht / Verfassungsorgan Mitgliedschaft Konferenzort Offizielle Website

Ausgesetzte Mitgliedschaft

Verfassungsgericht / Verfassungsorgan Mitgliedschaft Konferenzort
Verfassungsgericht von Belarus 1996 Budapest

Ehemalige Mitglieder

Verfassungsgericht / Verfassungsorgan Mitgliedschaft Konferenzort
Verfassungsgericht der Russischen Föderation 1996 Budapest