Statut und Konferenzordnung

Angesichts der zahlreichen organisatorischen und technischen Fragen, die sich aus der kontinuierlichen Zunahme der teilnehmenden Verfassungsgerichte ergeben, wurde die Schaffung eines formalen Rahmens sowie die Festlegung statutarischer Regeln notwendig, auf deren Grundlage die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte ihre Ziele verwirklicht.

Die Leitung der Konferenz stützt sich derzeit sowohl auf das Statut, das auf dem XI. Kongress in Warschau (1999) beschlossen wurde, als auch auf die Ordnung, die auf dem XII. Kongress in Brüssel (2002) angenommen wurde.