Frühere Kongresse
Die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte veranstaltet in der Regel alle drei Jahre einen Kongress. Seit ihrer Gründung wurden insgesamt 19 Kongresse organisiert. Das albanische Verfassungsgericht hat seit seinem Beitritt an allen Aktivitäten dieser Organisation teilgenommen.
Nachfolgend sind einige der Kongresse und ihre Hauptthemen aufgeführt:
XIII. Kongress, - Nikosia, Zypern (2005)
„Kriterien der Einschränkung von Menschenrechten in der Praxis der
Verfassungsgerichtsbarkeit“
XIV. Kongress – Vilnius, Litauen (2008)
„Probleme des gesetzgeberischen Unterlassens in der Verfassungsrechtsprechung”
XV. Kongress – Bukarest, Rumänien (2011)
„Verfassungsgerichtsbarkeit: Funktionen und Beziehungen zu den anderen öffentlichen Institutionen, zu dem Parlament und der Regierung”
XVI. Kongress – Wien, Österreich (2014)
„Die Kooperation der Verfassungsgerichte in Europa – Aktuelle Rahmenbedingungen und Perspektiven “
XVII. Kongress – Batumi, Georgien (2017)
„Die Rolle der Verfassungsgerichte bei der Festlegung und Anwendung verfassungsrechtlicher Grundsätze”
XVIII. Kongress – Prag, Tschechische Republik (2021)
„Menchenrechte und Grundfreiheiten: Verhaltnis zwischen den internationalen, supranationalen und nationalen Katalogen im XXI. Jarhundert“
XIX. Kongress – Chisinau, Republik Moldau (2024)
„Formen und Grenzen richterlicher Selbstbeschränkung in der Verfassungsgerichtsbarkeit”